Fastenkultur - Fasten mit allen Sinnen
Fastenkultur - Fasten mit allen Sinnen

"Fasten & Gesundheit in THeorie und Praxis" Als Bildungsurlaub

Der Anspruch auf Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit) wird in Gesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt – und damit unterschiedlich. Der zeitliche Umfang, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare und der Personenkreis der Anspruchberechtigten weichen voneinander ab. Keinen Bildungsurlaub gibt es in Sachsen und Bayern.

 

Konkret bedeutet das: wenn ein Seminar in einen Land als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss es im Nachbarland nicht auch so sein. Entscheidend für Sie ist die Frage: Ist ein Seminar in dem Bundesland anerkannt, in dem sich der Sitz Ihres Arbeitgebers befindet? Sind alle Anspruchsvoraussetzungen - bei den Veranstaltungen von Fastenkultur insbesondere für die berufliche Bildung - erfüllt? Denn nur dann haben Sie dafür einen gesetzlichen Anspruch auf Fasten im Bildungsurlaub.

Bitte informieren sich Sie sich dazu in dem für Sie zutreffenden Landesgesetz zur Bildungsfreistellung sowie in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen. Fastenkultur nimmt im Zusammenhang mit der Beanspruchung von Bildungsfreizeit keine Beantragungen oder weitergehenden Beauskunftungen vor.

Fastenkultur bemüht sich um die Anerkennung der Bildungsveranstaltungen und leitet entsprechend die Beantragung der Einzelveranstaltungen als berufliche Bildung ein. Sobald ein Seminar in einem Bundesland anerkannt ist, wird dies an der entsprechenden Veranstaltung bekannt gemacht. Wenn Sie an einer Kursteilnahme mit Inanspruchnahme von Bildungsurlaub interessiert sind, planen Sie dies bitte mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf (mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist für die Kurse).

 

Nach Kontaktaufnahme erhalten Sie ein Merkblatt zum Bildungsurlaub mit Fastenkultur mit Hinweisen zur Bildungsfreistellung. Einzelheiten zum Leistungsumfang und den vermittelten Bildungsinhalten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Rubrik auf unserer Homepage.

Keine Anerkennung liegt nach derzeitigem Stand ggf. aufgrund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen für folgende Bundesländer vor: Bremen, Baden-Würtemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen (ab 1.1.2024), Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern.

Kontakt:

S&P Fastenkultur UG (haftungsbeschränkt)

Solvej Ziegler

Telefon: +49 160 8009832+49 160 8009832

E-Mail: info@fastenkultur.de

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